Mit über 15 Jahren Erfahrung als Richter am Bundesgerichtshof, zuletzt als stellvertretender Vorsitzender des 1. Strafsenats, verfüge ich über einzigartiges Know-how auf dem Gebiet der Revision in Strafsachen. Ich habe tausende Urteile auf revisionsrechtliche Fehler überprüft und bin mit den besonderen Anforderungen vor dem höchsten deutschen Strafgericht bestens vertraut.
Seit den 1990er Jahren spezialisiere ich mich auf das IT- und Internetstrafrecht. Als Oberstaatsanwalt beim Generalbundesanwalt befasste ich mich unter anderem mit Computer- und Internetstraftaten, dem Datenschutz sowie der Telekommunikationsüberwachung.
Zudem bin ich Autor und Herausgeber zahlreicher Standardwerke und Publikationen zum Wirtschafts- und Steuerstrafrecht sowie zur Strafprozessordnung und zum Ordnungswidrigkeitengesetz.
Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Graf
Stephanienstr. 22
76133 Karlsruhe